Bedingungen für die Teilnahme am Biathlongewinnspiel des ELE BusinessClubs

Bedingungen für die Teilnahme am Gewinnspiel „Biathlon auf Schalke“ im ELE BusinessClub

 

§ 1    Gewinnspiel

Im Rahmen eines bis zum 15.12.2022 laufenden Gewinnspiels auf der Website www.ele-businessclub.de verlost die Emscher Lippe Energie GmbH (ELE) ein mal zwei VIP-Karten für den LaOla-Club in der VELTINS-Arena für die Veranstaltung bett1.de Biathlon World Team Challenge am 28.12.2022. Im Zuge der Veranstaltung werden der Gewinner/die Gewinnerin und seine/ihre Begleitperson im LaOla-Club mit Speisen und Getränken bewirtet. Außerdem beinhaltet der Gewinn ein Frei-Parken-Ticket, gültig für einen ausgewiesenen Stellplatz innerhalb der Parkbereiche der VELTINS-Arena. Der FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e. V. ist weder Sponsor dieses Gewinnspiels noch anderweitig daran beteiligt.

 

§ 2    Teilnahme

(1)    Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist bis zum 15.12.2022 ausschließlich über das Internet unter www.ele-businessclub.de möglich.

(2)    Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Personen, die sich unter www.ele-businessclub.de als Mitglied im ELE BusinessClub angemeldet haben und die im Zeitraum des Gewinnspiels keine Mitarbeiter*innen bzw. Angehörige von Mitarbeiter*innen der ELE oder eines mit ELE verbundenen Unternehmens sind und die nicht unmittelbar an der Planung oder Durchführung des Gewinnspiels beteiligt sind. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind ferner Personen unter 18 Jahren sowie Personen, die nicht voll geschäftsfähig sind.

(3)    Die Teilnahme an dem Gewinnspiel erfolgt, indem die Teilnahmeberechtigten in das Online-Teilnahmeformular ihren vollständigen Namen (Vor- und Nachnamen) und ihre E-Mail-Adresse eintragen sowie durch Setzung jeweils eines Häkchens die Kenntnisnahme der vorliegenden Teilnahmebedingungen bestätigen und der Nutzung ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des Gewinnspiels zustimmen und anschließend auf „Jetzt teilnehmen“ klicken.

(4)    Die Gewinnspielteilnahme ist nur einmal pro teilnahmeberechtigter Person möglich. Eine Mehrfachteilnahme erhöht nicht die Gewinnchance, da jede teilnahmeberechtigte Person nur einmal in die Verlosung aufgenommen wird.

(5)    ELE behält sich das Recht vor, Personen, die sich durch den Einsatz von Hilfsmitteln oder durch sonstige Manipulation der Chancengleichheit Vorteile verschaffen, bei der Teilnahme falsche Angaben machen oder in sonstiger Weise gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, von der Teilnahme auszuschließen. ELE ist in derartigen Fällen berechtigt, den Gewinn – auch nachträglich – abzuerkennen oder zurückzufordern.

 

§ 3    Durchführung und Abwicklung

(1)    Die Auslosung des Gewinners/der Gewinnerin erfolgt am 16.12.2022. An der Verlosung nehmen alle Personen teil, die bis zum 15.12.2022 per Online-Teilnahmeformular an dem Gewinnspiel teilgenommen haben und zur Teilnahme an der Verlosung berechtigt sind.

(2)    Der Gewinner/die Gewinnerin wird von ELE telefonisch oder durch ein Schreiben an seine/ihre im ELE BusinessClub hinterlegte Adresse über den Gewinn benachrichtigt und erklärt sich damit einverstanden, namentlich auf www.ele-businessclub.de veröffentlicht zu werden.

(3)    Die Eintrittskarten zur Veranstaltung werden von einem Dienstleistungsunternehmen oder einem von diesem beauftragten dritten Unternehmen an die vom Gewinner/von der Gewinnerin im ELE BusinessClub hinterlegte Postadresse versendet. Die Lieferung erfolgt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland frei Haus.

 

(4)    Der Anspruch auf den Gewinn verfällt, wenn die Übermittlung der Eintrittskarten aus Gründen, die in der Person des Gewinners/der Gewinnerin liegen, nicht rechtzeitig vor der Veranstaltung am 28.12.2022 erfolgen kann.

(5)    Mit Annahme und Einlösung des Gewinns unterliegt der Gewinner/die Gewinnerin den Geschäftsbedingungen des FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e. V. sowie der Grundstücks- und Stadionordnung der  VELTINS-Arena.

(6)    Die An- und Abreise zur Veranstaltung sind nicht Bestandteil des Gewinns. Sämtliche Kosten für die An- und Abreise sowie gegebenenfalls anfallende Kosten für die Inanspruchnahme von Leistungen, die nicht Bestandteil der Veranstaltung sind, beziehungsweise über den darin enthaltenen Leistungsumfang hinausgehen (z. B. zusätzliche Speisen und Getränke, etc.), sind vom Gewinner/von der Gewinnerin selbst zu tragen.

(7)    Eine Barauszahlung des Gewinns oder eines etwaigen Gewinnersatzes ist in keinem Fall möglich.

(8)    Der Anspruch auf den Gewinn oder Gewinnersatz kann nicht abgetreten werden.

 

§ 4    Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

ELE behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden, insbesondere dann, wenn aus technischen oder sonstigen Gründen eine ordnungsgemäße und chancengleiche Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers/einer Teilnehmerin verursacht wurde, kann ELE von dieser Person den ihr hierdurch entstandenen Schaden ersetzt verlangen.

 

§ 5    Haftung

(1)    Mit Aushändigung der Eintrittskarten geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Gewinner/die Gewinnerin über und ELE wird von jeglicher diesbezüglicher Haftung frei.

(2)    ELE tritt im Zeitpunkt des Gefahrübergangs alle Gewährleistungsrechte an den Gewinner/die Gewinnerin ab und haftet nicht für Mängel bei der Veranstaltungsdurchführung und nicht für Mängel an den im Rahmen der Veranstaltung gewährten Leistungen. ELE wird jedoch, soweit möglich, bei der Regulierung von Gewährleistungsansprüchen behilflich sein. §§ 521 und 523f. BGB bleiben unberührt.

(3)    ELE haftet nicht für die Folgen einer berechtigten Änderung des Gewinns (z. B. durch Verlegung der Veranstaltung auf einen anderen Termin), eines Zuschauerausschlusses (z. B. aufgrund der dynamischen Entwicklung der Corona-Pandemie) oder einer berechtigten Absage durch den Veranstalter. Die Möglichkeit der Auszahlung des Gewinnwertes ist ausgeschlossen.

 

§ 6    Sonstiges

(1)    Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

(2)    Ausschließlich anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Gelsenkirchen.

(3)    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder nachträglich unwirksam werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit und Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.