Bedingungen für die Teilnahme am Gewinnspiel „VIP-Karten für AC/DC“ im ELE BusinessClub
§ 1 Gewinnspiel
Im Rahmen eines bis zum 07.05.2024 laufenden Gewinnspiels auf der Website www.ele-businessclub.de verlost die Emscher Lippe Energie GmbH (ELE) jeweils drei mal zwei Karten für die beiden AC/DC-Konzerte der „POWER UP“-Tour am 17.05. und 21.05.2024 (Beginn jeweils um 19.30 Uhr) für den LaOla-Club in der VELTINS-Arena, inklusive Buffetangebot ab zwei Stunden vor Konzertbeginn, während des Konzerts und unmittelbar nach Konzertende. Der FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e. V. ist weder Sponsor dieses Gewinnspiels noch anderweitig daran beteiligt.
§ 2 Teilnahme
(1) Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist bis zum 07.05.2024 ausschließlich über das Internet unter www.elebusinessclub.de möglich.
(2) Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Personen, die sich unter www.ele-businessclub.de als Mitglied im ELE BusinessClub angemeldet haben, die im Zeitraum des Gewinnspiels keine Mitarbeiter*innen bzw. Angehörige von Mitarbeiter*innen der ELE oder eines mit ELE verbundenen Unternehmens sind und die nicht unmittelbar an der Planung oder Durchführung des Gewinnspiels beteiligt sind. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind ferner Personen unter 18 Jahren sowie Personen, die nicht voll geschäftsfähig sind.
(3) Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt, indem die Teilnahmeberechtigten in das Online-Teilnahmeformular ihren vollständigen Namen (Vor- und Nachnamen), ihre E-Mail-Adresse und ihre Telefonnummer eintragen sowie durch Setzung jeweils eines Häkchens die Kenntnisnahme der vorliegenden Teilnahmebedingungen bestätigen und der Nutzung ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des Gewinnspiels zustimmen und anschließend auf „Jetzt teilnehmen“ klicken.
(4) Die Gewinnspielteilnahme ist nur einmal pro teilnahmeberechtigter Person möglich. Eine Mehrfachteilnahme erhöht nicht die Gewinnchance, da jede teilnahmeberechtigte Person nur einmal in die Verlosung aufgenommen wird.
(5) ELE behält sich das Recht vor, Personen, die sich durch den Einsatz von Hilfsmitteln oder durch sonstige Manipulation der Chancengleichheit Vorteile verschaffen, bei der Teilnahme falsche Angaben machen oder in sonstiger Weise gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, von der Teilnahme auszuschließen. ELE ist in derartigen Fällen berechtigt, den Gewinn – auch nachträglich – abzuerkennen oder zurückzufordern.
§ 3 Durchführung und Abwicklung
(1) Die Auslosung der Gewinner*innen erfolgt am 08.05.2024. An der Verlosung nehmen alle Personen teil, die bis zum 07.05.2024 per Online-Teilnahmeformular an dem Gewinnspiel teilgenommen haben und zur Teilnahme an der Verlosung berechtigt sind. Alle Gewinner*innen erhalten von ELE je zwei Karten für den LaOla-Club in der VELTINS-Arena, gültig für eines der beiden AC/DC-Konzerte am 17.05.2024 oder am 21.05.2024.
(2) Die Festlegung, für welchen der beiden Konzerttermine ein Gewinner/eine Gewinnerin Karten erhält, obliegt allein ELE. Die Auswahl eines anderen als des durch ELE festgelegten Termins ist nicht möglich.
(3) Die Gewinner*innen werden von ELE telefonisch, per E-Mail oder durch ein Schreiben an ihre im ELE Business-Club hinterlegte E-Mail-Adresse bzw. Postadresse über ihren Gewinn benachrichtigt und erklären sich damit einverstanden, namentlich auf www.ele-businessclub.de veröffentlicht zu werden.
(4) Die Eintrittskarten zur Veranstaltung werden von einem Dienstleistungsunternehmen oder einem von diesem beauftragten dritten Unternehmen an die vom Gewinner/von der Gewinnerin im ELE BusinessClub hinterlegte Postadresse versendet. Die Lieferung erfolgt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland frei Haus.
(5) Der Anspruch auf einen Gewinn verfällt, wenn die Übermittlung der Eintrittskarten aus Gründen, die in der Person des Gewinners/der Gewinnerin liegen, nicht rechtzeitig zu Beginn der Veranstaltung erfolgen kann.
(6) Mit Annahme und Einlösung des Gewinns unterliegt der Gewinner/die Gewinnerin den Geschäftsbedingungen des FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e. V. sowie der Grundstücks- und Stadionordnung der VELTINS-Arena.
(7) Die An- und Abreise zum Spiel sind nicht Bestandteil des Gewinns. Sämtliche Kosten für die An- und Abreise sowie gegebenenfalls anfallende Kosten für die Inanspruchnahme von Leistungen, die nicht Bestandteil des Gewinns sind, beziehungsweise über den darin enthaltenen Leistungsumfang hinausgehen (z. B. Garderobe, zusätzliche Speisen und Getränke, etc.), sind von den Gewinner*innen selbst zu tragen.
(8) Eine Barauszahlung des Gewinns oder eines etwaigen Gewinnersatzes ist in keinem Fall möglich.
(9) Der Anspruch auf den Gewinn oder Gewinnersatz kann nicht abgetreten werden.
§ 4 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
ELE behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden, insbesondere dann, wenn aus technischen oder sonstigen Gründen eine ordnungsgemäße und chancengleiche Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers/einer Teilnehmerin verursacht wurde, kann ELE von dieser Person den ihr hierdurch entstandenen Schaden ersetzt verlangen.
§ 5 Haftung
(1) Mit Aushändigung des Gewinns geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Gewinner/die Gewinnerin über und ELE wird von jeglicher diesbezüglicher Haftung frei.
(2) ELE tritt im Zeitpunkt des Gefahrübergangs alle Gewährleistungsrechte an den jeweiligen Gewinner/die jeweilige Gewinnerin ab und haftet nicht für Mängel an dem verlosten Gewinn. ELE wird jedoch, soweit möglich, bei der Regulierung von Gewährleistungsansprüchen behilflich sein. §§ 521 und 523f. BGB bleiben unberührt.
(3) ELE haftet nicht für die Folgen einer berechtigten Änderung des Gewinns (z. B. durch Verlegung des Konzerts auf einen anderen Termin) oder einer berechtigten Absage durch den Veranstalter. Die Möglichkeit der Auszahlung des Gewinnwertes ist ausgeschlossen.
§ 6 Sonstiges
(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
(2) Ausschließlich anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Gelsenkirchen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder nachträglich unwirksam werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit und Gültigkeit der übrigen Bestimmungen